Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

Eine*n Schulassisten*in/ Inklusionsassistent*in als Krankenvertretung für 34 Stunden,

Eine*n Schulassisten*in/ Inklusionsassistent*in  für 20 Stunden,

 

Stellenbezeichnung

Schulassistent*in/ Inklusionsassisten*in

Anforderungsprofil

pädagogische Eignung; eine abgeschlossene pädagogische Ausbildung ist nicht erforderlich

Ziele der Stelle

Ziel des Einsatzes von Schulassistent*innen ist es, Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung durch Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe einen erfolgreichen Schulbesuch zu ermöglichen und ihr Recht auf Bildung und Erziehung gemäß §2 Schulgesetz zu sichern.

weisungsbefugte Vorgesetzte

Geschäftsführung des GFAJ e. V, pädagogische Leiterin an der Carl-von-Linné-Schule

Weisungsbefugnis gegenüber

niemandem

Vertretung

wird vertreten durch andere Schulassistent*innen

Inhaltliche und Pflegerische Aufgaben

Die Tätigkeiten der Schulassistent*innen umfassen ausschließlich Maßnahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe. Schulassistent*innen übernehmen keine pädagogischen und erzieherischen Aufgaben.

Die Schulassistent*innen unterstützen gruppenbezogen Schüler und üben ihre Tätigkeit sowohl im Unterricht als auch in den Zusammenhangszeiten aus:

  • Bei der Mobilität oder Orientierung, z.B. innerhalb des Schulgrundstückes, bei Unterrichtsgängen, auf Ausflügen, Klassenfahrten usw.
  • Mobilisierung: dazu gehören beispielsweise die Ermunterung und Hilfestellung für auf den Rollstuhl angewiesene Kinder und Jugendliche aufzustehen oder sich zu bewegen, Lagern mit zusätzlichen Gegenständen und Lagerungshilfen sowie alle Maßnahmen, die ein körper- und situationsgerechtes Liegen und Sitzen ermöglichen bzw. unterstützen.
  • Beim Toilettengang, Hilfen bei der Darm- und Blasenentleerung, diese Hilfen sollen sich an den persönlichen Gewohnheiten der Kinder und Jugendlichen orientieren, ihre Intimsphäre schützen und mit dem schulischen Umfeld, insbesondere hinsichtlich des Zeitpunktes, abgestimmt werden. Unterstützung bei der physiologischen Blasen- und Darmentleerung sowie die Unterstützung/Pflege bei Inkontinenz (z. B. Wechseln der Urin- und Stomabeutel, Wechseln der Inkontinenzartikel/Urinal), ggf. Wechseln der Wäsche.
  • Bei der Hygiene: dazu gehört beispielsweise Waschen/Duschen bei Einkoten oder Erbrechen; Hygienemaßnahmen, wie z. B. Mundpflege, Hände waschen, Säubern/Wechseln der Kleidung insbesondere im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme; Hilfe beim Kämmen.
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme: hierzu gehören alle Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die die Aufnahme von fester und flüssiger Nahrung ermöglichen, z. B. mundgerechte Vorgabe, Umgang mit Besteck; Darreichung und Zuführung der Nahrung; Aufbereitung und Verabreichung der Sondennahrung bei implantierter Magensonde (PEG)
  • Beim Einsatz und Gebrauch besonderer Unterstützungsmittel, wie orthopädische, optische, akustische Hilfsmittel sowie unterstützende Kommunikationsmaßnahmen einschließlich Hilfestellung beim An- und Ablegen von Körperersatzstücken, wie z. B. Prothesen.
  • Beim An- und Auskleiden, ggf. ein An- und Ausziehtraining.
  • Bei der Begleitung von Unterrichtsvorhaben, z.B. beim Schwimm- und Sportunterricht und geben entsprechende Hilfeleistungen.
  • Beim Einsatz und bei der Installation besonderer Unterrichtsmittel (Computer, mechanische Hilfsmittel, Werkzeuge).
  • Bei der Unterstützung und Hilfestellung im Rahmen der ergänzenden Pflege und Hilfe bei der Erledigung schulischer Arbeitsaufträge

 

Zusammenarbeit im Team

  • Aktive und konstruktive Teilnahme an Teambesprechungen
  • Regelmäßiger fachlicher Austausch/Feedback unter den Kolleginnen
  • Gegenseitige Unterstützung und Anerkennung
  • Wechselseitige Übernahme von (angenehmen wie auch unangenehmen) Aufgaben
  • Ständiger - je nach Dringlichkeit sofortiger - Informationsaustausch
  • Übernahme von Verantwortung für die eigenen Belange sowie von Verantwortung für das Team als Ganzes
  • Selbstkritische Reflexion der eigenen Arbeit sowie des eigenen Beitrags zum Gelingen der Teamarbeit
  • Gemeinsame Bemühung um einvernehmliche Lösungen; gelingt dies nicht, liegt die Entscheidung bei der pädagogischen Leitung
  • Gemeinsame Vertretung der getroffenen Absprachen gegenüber Kindern und Eltern
  • Bereitschaft zur Supervision
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung (Fachliteratur, Seminare, etc.); Einbringen der neuen Kenntnisse und Kompetenzen in die tägliche Arbeit
  • Vertrauliche Behandlung der Teamgespräche

 

Das Gehalt von 2944,00 EUR bezieht sich auf eine Vollzeitstelle mit 39,4 Std.

 

Sonstige Bestimmungen

Die Stellenbeschreibung ist die organisatorische Basis für die Zusammenarbeit mit der Institution am Einsatzort. Sie dient der Orientierung über Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten und erforderliche Kompetenzen.

Die Stellenbeschreibung erhalten der Arbeitgeber und die Stelleninhaber*innen zur Kenntnis.

Die Stellenbeschreibung hat grundsätzlich dynamischen Charakter und bedarf alle zwei Jahre der Überprüfung und Anpassung im Hinblick auf ihre Aktualität und Angemessenheit in allen ihren Bestandteilen.